Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die rechtlichen Grundlagen des deutschen und internationalen Umweltrechtes und wissen, wie Umweltschutz im Offshore-Bereich praktiziert wird. Im Hinblick auf die Umweltschadensregelung sind ihnen die Verantwortungsbereiche und das Verursacherprinzip bekannt.
Sie können im Rahmen der Planung und Durchführung eines Offshore-Projektes in allen Stufen Umweltrecht und Umweltbelange berücksichtigen. Gleichzeitig sind sie befähigt, bei der Planung, Beantragung und Durchführung von Offshore-Projekten Umweltauswirkungen zu erkennen, geeignete Gegenmaßnahmen aufzuzeigen und die Umsetzung einzuleiten.
Die Studierenden verstehen die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei sind ihnen die unterschiedlichen Organisationen des Arbeitsschutzes und deren Zusammenarbeit bekannt.
Sie kennen die unterschiedlichen Bausteine des technischen, organisatorischen und persönlichen Arbeitsschutzes und die speziellen Anforderungen im Offshore-Bereich.
Die Studierenden verstehen es, Arbeitssicherheitskultur in technisch-wirtschaftliches Handeln in der Entwicklung und Konstruktion, der Errichtung und der Wartung von Offshore Windenergieanlagen zu übertragen.
Die Studierenden können Aufgaben und Problemstellungen, die ihnen im Rahmen dieses Moduls gestellt werden, im Team analysieren und strukturierte Lösungsansätze erarbeiten. Gleichzeitig verstehen sie, ihre Ergebnisse zielgerichtet darzustellen und zu präsentieren.