Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die Systematik des Bilanzsteuerrechts. Sie können selbstständig Lösungen auch für kompliziertere praxistypische Fallkonstellationen in den behandelten Themenbereichen entwickeln und entsprechende steuerliche Implikationen auch im Rahmen allgemeiner betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprobleme angemessen würdigen. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zu selbstständigen steuerplanerischen und steuergestaltenden Analysen im bilanzsteuerrechtlichen Kontext und können die steuerliche Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Handlungsoptionen erkennen und im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprobleme gegeneinander abwägen.
Die Studierenden können komplexe Praxisfälle des Bilanzsteuerrechts selbstständig analysieren. Sie können dabei auch für Sachverhalte von hoher Komplexität mögliche ertragsteuerliche Risiken und Problembereiche zuverlässig ermitteln und beurteilen. Sie sind in der Lage, für Strukturierungsvorhaben selbstständig steuerplanerische Lösungsmöglichkeiten zu entwerfen, diese in einem breiteren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kontext mit Blick auf ihre Vorteilhaftigkeit zu evaluieren und auf Basis einer gründlichen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesamtabwägung die vorteilhafteste Handlungsoption auszuwählen.
Die Studierenden können Fragen des Bilanzsteuerrechts sowohl mit fachlich vorgebildeten Experten als auch mit Gesprächspartnern ohne vertiefte fachliche Expertise zielgruppenorientiert und effektiv diskutieren. Sie können auch komplexe Probleme der grenzüberschreitenden Ertragsbesteuerung verständlich erklären. Die Studierenden erkennen bei grenzüberschreitenden Projekten Konfliktpotenziale zwischen steuerlichen und anderen betriebswirtschaftlichen Zielvariablen und können dabei steuerliche Lösungsansätze effektiv mit Kompetenzträgern aus anderen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen abstimmen.
Die Studierenden analysieren bilanzsteurrechtliche Probleme sowohl auf Basis rechtswissenschaftlicher Methoden und Kenntnisse als auch mit Hilfe von Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerplanung – dies stets auf Basis der Grundprinzipien rechtsstaatlicher Steuererhebung. Sie verstehen sich im Rahmen jeder steuerlichen Beratungs- und Planungstätigkeit als Organe einer hochqualifizierten, auf akademischer Grundlage basierenden Steuerberatungskultur, die jederzeit uneingeschränkt rechtsstaatlichen und ethischen Grundanforderungen verpflichtet ist. Die Studierenden entwickeln zudem die Fähigkeit zu einer kritischen Selbstreflexion ihrer fachlichen und methodischen Fähigkeiten im Bereich des Bilanzsteuerrechts.